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Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG
I. GELTUNGSBEREICH
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, es sei denn, der Kunde ist dieselbe Person wie der Verbraucher.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

II. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotel-aufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren nach 5 Jahren. Ansprüche aufgrund von Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit verjähren nach 10 Jahren. Dies gilt nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel veranlasste und im Voraus vom Hotel bezahlte Leistungen von Dritten. Die vereinbarten Preise schließen die Umsatz- und Übernachtungssteuer ein.
Das Hotel ist zur Anpassung der Preise berechtigt, wenn der Kunde nachträglich eine Verringerung der gebuchten Zimmerzahl, der angeforderten sonstigen Hotelleistungen und/oder der Aufenthaltsdauer wünscht und das Hotel dem zustimmt.
Rechnungen des Hotels ohne Angabe des Fälligkeitsdatums sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug behält sich das Hotel vor, Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften mit einem Verbraucher in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung (per Kreditkarte) zu verlangen, wobei die gesetzlichen Bestimmungen für Pauschalreisen zu beachten sind. Einzelheiten bzgl. der Höhe der Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung und der Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn oder während des Aufenthaltes des Kunden eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen.
Der Kunde kann nur unstreitige oder rechtskräftige Forderungen gegenüber Forderungen des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN VOM VERTRAG, NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (No Show)

Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so sind die im Vertrag vereinbarten Preise auch dann zu zahlen, wenn der Kunde die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden eine Frist für den kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne dass dies Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auslöst. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.
Bei der Berechnung des Preises für vom Kunden nicht in Anspruch genommene Zimmer hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Zimmerpreises mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

V. RÜCKTRITT DES HOTELS VOM VERTRAG
Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
Wurde eine gemäß Ziffer III Nummern 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe von Informationen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gebucht wurden;
das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Bereitstellung der Hotelleistung für den betreffenden Kunden den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das öffentliche Ansehen des Hotels gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
der Zweck des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nummer 2 vorliegt.

Bei rechtmäßigem Rücktritt des Hotels vom Vertrag entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

Zimmerbereitstellung, -übergabe und rückgabe
Soweit nicht anders in Textform vereinbart, erwirbt der Kunde keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Vor diesem Zeitpunkt haben die Kunden keinen Zugang zu den Zimmern.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers bis 18:00 Uhr 50% des vollen Zimmerpreises in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden gegen das Hotel werden hierdurch nicht begründet. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass eine Forderung in Höhe der genannten Beträge unangemessen oder überhöht ist.

VI. HAFTUNG DES HOTELS

Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Eine Haftung auf Schadensersatz entsteht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit aufgrund von Pflichtverletzung oder vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten seitens des Hotels. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Mitarbeiters gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel, sobald es davon Kenntnis erhält, sich unverzüglich bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, den Zimmer- oder Hotelsafe zu nutzen.
Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Verlust oder Beschädigung von Kraftfahrzeugen oder deren Inhalt auf dem Hotelgelände haftet das Hotel nicht, es sei denn, diese sind auf grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen. Eine Haftpflicht des Hotels im Falle von Verlust oder Beschädigung von Kraftfahrzeugen auf dem Hotelgelände besteht nur gemäß Ziffer VI.1, Sätze 2 bis 4.
Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Für die Gäste in Empfang genommene Nachrichten, Post und Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Übergabe, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Eine Haftpflicht des Hotels im Falle von Verlust oder Beschädigung dieser Gegenstände besteht nur gemäß Ziffer VI.1, Sätze 2 bis 4.

VII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Änderungen dieses Vertrages, der Bestimmungen bzgl. der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben in Textform zu erfolgen. Einseitige Änderungen durch den Kunden sind unwirksam.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Geschäftssitz des Hotels.
Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern eine Vertragspartei die Voraussetzungen des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, gilt als ausschließlicher Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.